Wiarda wundert sich_18_Brandes
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SIE GLAUBE NICHT, sagt Ina Brandes, dass es an Hochschulen mehr Menschen gebe, die geneigt seien, ihre Macht zu missbrauchen. Sie glaube aber, dass Hochschulen bislang weniger als andere Institutionen in der Lage seien, mit Fällen von Machtmissbrauch umzugehen.
Brandes ist Ministerin für Kultur und Wissenschaft von Nordrhein-Westfalen. Im "Wiarda wundert sich"-Podcasts spricht die CDU-Politikerin über das neue "Hochschulstärkungsgesetz", mit dem sie den Schutz von Studierenden und Mitarbeitenden vor missbräuchlichem Verhalten verbessern will.
Die Wissenschaftsfreiheit sei ein hohes Gut, und die Professorinnen und Professoren hätten zu Recht "sehr große Freiheiten", sagt Brandes, "daran wollen wir auch nichts ändern." Doch sei das geltende allgemeine Disziplinarrecht kompliziert, langwierig und überhaupt nicht auf die Rahmenbedingungen an Hochschulen ausgelegt. "Deswegen habe ich den Anlass gesehen, gesetzgeberisch tätig zu werden."
Es gebe da zum Beispiel den Fall eines Kölner Professors, erzählt die Ministerin, der sich vor seinen Doktorandinnen entblößt und ihnen Nachrichten mit anzüglichen Bildern geschickt habe. Während des gesamten Disziplinarverfahrens und, nachdem der Professor gegen dessen Ergebnis geklagt habe, jetzt bis zur gerichtlichen Entscheidung, "läuft diese Person da die ganze Zeit rum". Das sei für alle Opfer und alle anderen Hochschulangehörigen "eine Zumutung und auch wirklich das Gefühl, dass der Rechtsstaat einfach nicht funktioniert", zumal Vergleichbares, so Brandes, in jedem anderen Arbeitszusammenhang "völlig undenkbar" wäre. Durch das neue Disziplinarrecht, das als Teil des "Hochschulstärkungsgesetzes" noch beschlossen werden muss, hätte die Universität künftig eine Handhabe bereits im Rahmen sogenannter Sicherungsmaßnahmen.
Kritiker warnen allerdings vor der Möglichkeit von Vorverurteilungen. Es gehe um die Etablierung einer Verdachts- und Akkusationskultur an den Hochschulen unter dem trügerischen Label eines Sicherheitsrechts, schrieb etwa der Bochumer Verfassungsrechtler Julian Krüper im Verfassungsblog.
Brandes spricht von einem "Missverständnis" und hält dagegen: Es gelte wie in jedem rechtsstaatlichen Verfahren die Unschuldsvermutung. Doch wenn die Hochschule etwa ein Betretungsverbot ausspreche, "da geht es nicht darum, jemanden zu bestrafen2, sondern um den Umgang mit einer schwierigen Situation, in der man mutmaßlichen Täter und mutmaßliches Opfer voneinander trenne, "um sicherzustellen, dass beiden kein Unrecht angetan wird". Dazu gehöre, dass mit dem Gesetz auch die Bestrafung von Denunziantentum ermöglicht werde: "Wir setzen uns aktiv dagegen ein, dass Menschen zu Unrecht beschuldigt werden."
Brandes, die viele Jahre für einen internationalen Bauplanungskonzern gearbeitet hat, will mit der Gesetzesnovelle unter anderem auch den Hochschulbau beschleunigen. Als sie 2022 ins Amt kam, habe sie festgestellt, "dass es unerfreulich viele Bauvorhaben an Hochschulen gibt, die so 12, 13, 14, 15 Jahre dauern zwischen Konzeption und Fertigstellung. Und das ist natürlich einfach viel, viel zu lang."
Was sie genau vorhat, wie sie in Zeiten sinkender Studierendenzahlen die akademische Weiterbildung stärken will und warum sie die Hochschulen für unverzichtbar hält bei der Vermittlung von KI-Kompetenzen in die Arbeitswelt hinein: Ina Brandes sagt es im Gespräch mit Jan-Martin Wiarda.
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