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Folge 63: Wenn das Balkonkraftwerk wieder weg muss
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In dieser Folge beschäftigen wir uns mit Balkonkraftwerken oder vielmehr mit der Frage, worauf Sie bei der Installation eines solchen Mini-Kraftwerks achten müssen. Denn kürzlich entschied ein Gericht, dass ein Balkonkraftwerk wieder entfernt werden musste, weil die Miteigentümer sich daran störten.
Der Fall lag wie folgt: Ein Ehepaar hatte auf seinem Balkon eine Mini-Photovoltaikanlage installiert, ohne vorher die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Die Miteigentümer waren dagegen und forderten den Rückbau. Der Streit landete schließlich vor Gericht, wo die Balkonkraftwerksbetreiber mit dem Klimaschutz und der Energiewende argumentierten. Eigenen Strom zu erzeugen sei ja eine gute Sache. Das Amtsgericht Konstanz sah trotzdem keinen Anspruch auf Zustimmung. Mit der Begründung: Die immerhin 3,5 Quadratmeter große PV-Anlage stellt eine optische Veränderung des Gebäudes dar. Das sei eine Beeinträchtigung, die die anderen Wohnungseigentümer nicht dulden müssen. Folglich musste die Anlage wieder abgebaut werden.
Welche Punkte Sie darüber hinaus bei einem Balkonkraftwerk beachten müssen und ob sich eine solche Anlage wirklich lohnt besprechen wir in dieser Folge unseres Kurzpodcasts.
Weitere aktuelle Urteile und Steuer-Tipps zu finden Sie auch in der Rubrik Recht & Steuern unserer Homepage.
Unsere Homepage: Haus.de
Email: hausfreunde@haus.de
70 bölüm
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