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Wie ihr Datenschutz speziell im Franchise sauber gestaltet

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Bestandsaufnahme für Euer Franchisesystem

Im Franchise-Datenschutz gibt es besondere Situationen, wo der Franchisegeber tatsächlich Auftragnehmer des Franchisenehmers ist.

Achtung - Gefahr von "Knoten im Kopf": Der FranchiseGEBER ist AuftragNEHMER und der FranchiseNEHMER ist AuftragGEBER. Das fühlt sich leicht an, wie zwei vertauschte Rollen.

Warum?

Der Franchisenehmer sammelt Daten von seinen Kunden. Diese aggregierte Daten aus allen Franchisebetrieben sind für die Franchisezentrale besonders interessant. An diese Daten darf die Systemzentrale aber nur dran, wenn dies korrekt vertraglich festgelegt wurde. Und hierbei werden zwei Fälle unterschieden, die mir Nina Rümmele im Franchise-Kontext erläutert.

Ok, ich weiß, Datenschutz im Franchisesystem, das ist sicher nicht unser aller Lieblingsthema!

Aber…

…es ist cool darüber mit jemandem zu sprechen, der "Datenschutz" UND "Franchise" versteht. Das ist definitiv der Fall, wenn die Datenschutzagentur von einem Franchisegeber, Franchisenehmer und Franchiseberater in einer Person gegründet wurde und gleichzeitig die Geschäftsführerin Nina Rümmele Datenschutzbeauftragte des FranchisePORTAL ist.

Mit ihr habe ich über die Besonderheiten im Datenschutz speziell von Franchisesystemen gesprochen. Herausgekommen ist eine Art Bestandsaufnahme, mit der ihr für euer System checken könnt: Wie sauber seid ihr im Datenschutz aufgestellt?

Kann oder darf der Franchisegeber Daten von Kunden besitzen, die der Franchisenehmer sammelt?

Wie kann die Franchisezentrale ihren Franchisepartnern ein Datenschutzpaket zur Verfügung stellen?

Habt ihr einen „Gemeinsamen Verantwortungsvertrag“? (Wenn nicht, dann solltet ihr auf jeden Fall reinhören!)

Versprochene Liste zum Abhaken der TOMs oder eine Übersicht über alle 10 Bestandteile des Datenschutz-Hauses könnt ihr direkt bei Nina Rümmele anfordern unter info@perfekter-datenschutz.de

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257 bölüm

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Achtung - Gefahr von "Knoten im Kopf": Der FranchiseGEBER ist AuftragNEHMER und der FranchiseNEHMER ist AuftragGEBER. Das fühlt sich leicht an, wie zwei vertauschte Rollen.

Warum?

Der Franchisenehmer sammelt Daten von seinen Kunden. Diese aggregierte Daten aus allen Franchisebetrieben sind für die Franchisezentrale besonders interessant. An diese Daten darf die Systemzentrale aber nur dran, wenn dies korrekt vertraglich festgelegt wurde. Und hierbei werden zwei Fälle unterschieden, die mir Nina Rümmele im Franchise-Kontext erläutert.

Ok, ich weiß, Datenschutz im Franchisesystem, das ist sicher nicht unser aller Lieblingsthema!

Aber…

…es ist cool darüber mit jemandem zu sprechen, der "Datenschutz" UND "Franchise" versteht. Das ist definitiv der Fall, wenn die Datenschutzagentur von einem Franchisegeber, Franchisenehmer und Franchiseberater in einer Person gegründet wurde und gleichzeitig die Geschäftsführerin Nina Rümmele Datenschutzbeauftragte des FranchisePORTAL ist.

Mit ihr habe ich über die Besonderheiten im Datenschutz speziell von Franchisesystemen gesprochen. Herausgekommen ist eine Art Bestandsaufnahme, mit der ihr für euer System checken könnt: Wie sauber seid ihr im Datenschutz aufgestellt?

Kann oder darf der Franchisegeber Daten von Kunden besitzen, die der Franchisenehmer sammelt?

Wie kann die Franchisezentrale ihren Franchisepartnern ein Datenschutzpaket zur Verfügung stellen?

Habt ihr einen „Gemeinsamen Verantwortungsvertrag“? (Wenn nicht, dann solltet ihr auf jeden Fall reinhören!)

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