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Folge 48: Der 30-Prozent-Steuerspareffekt

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Der Podcast für Dividenden-Sofortrentner und solche die es werden wollen

Themenschwerpunkt: Der 30-Prozent-Steuerspareffekt
Mittlerweile ist es April, das Osterwochenende steht vor der Tür und die Invest 2023 ist bereits wieder Geschichte. Auf Deutschlands größter Anlegermesse hatten Anton Gneupel vom YouTube-Kanal „D wie Dividende“ und ich endlich wieder die Gelegenheit, uns intensiv und persönlich mit vielen unserer Hörer auszutauschen. Ein Dauerbrenner war und ist nach wie vor das Thema Steuern. Und auch wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung mit dem 02. Oktober 2023 noch in weiter Ferne liegt, möchten wir in der aktuellen Ausgabe des Einkommensinvestoren-Podcasts auf einen kleinen, aber feinen Steuerspareffekt aufmerksam machen!
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ So dürfte das unter Steuerberatern beliebteste Zitat des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt lauten. Bisweilen bleibt dieses Recht allerdings sowohl für Laien als auch für Fachleute unter dem Wust des Paragrafendickichts verborgen. Schwammige Definitionen und ungeprüft vervielfältigte Gemeinplätze – denen wir im vorliegenden Fall zum Teil selbst erlegen sind – tun dann ihr Übriges. Ein Paradebeispiel dafür ist das am 01. Januar 2018 in Kraft tretende Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG). Mit dem neuen Gesetz „verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern zu vereinfachen und leichter handhabbar zu machen.“
Um EU-rechtliche Risiken zu vermeiden, wurden seinerzeit die Besteuerung inländischer und ausländischer Investmentfonds harmonisiert und dazu unter anderem Vorabpauschale, Basisertrag und Teilfreistellung eingeführt. Von letzterer profitiert mittlerweile sogar das Gros außereuropäischer Sammelanlagen und das, ohne auf die Anrechnung gezahlter Quellensteuer verzichten zu müssen. Abgesegnet wurde der Steuerspareffekt sogar durch ein offizielles Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen zur fiskalischen Handhabung ausländischer Dividendenerträge, einschließlich einer Musterberechnung. Rechtzeitig vor Beginn der Steuererklärungssaison erläutern wir detailliert die Hintergründe des Sachverhaltes und unsere Umsetzung, bevor wir wie stets mit unseren Hochdividendenwerten des Monats (HDWDM) die Podcastfolge abschließen. Konkret beantworten wir dabei folgende Fragen:
Wann wurden erstmals hierzulande Kapitalerträge besteuert? Wie hat sich die Kapitalbesteuerung in Deutschland entwickelt? Was hat es mit der Reform der Investmentbesteuerung auf sich? Warum betrifft die Reform nicht nur europäische Fonds und ETFs? Welche internationalen Papiere profitieren von der Regelung? Wie können sich alle Anleger die Teilfreistellung zunutze machen? Weshalb lässt sich ausländische Quellensteuer doch anrechnen? Wie lautet die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums?
Unsere Hochdividendenwerte des Monats sind der iShares Fallen Angels High Yield Corporate Bond UCITS ETF (QDVQ) sowie die Omnicom Group (OMC) und damit eine auf Unternehmensanleihen spezialisierte Sammelanlage sowie eine weltweit führende Holding für Werbe- und Public-Relation-Agenturen.
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Der Onlinebroker CapTrader aus Düsseldorf bietet Privatanlegern den Zugang zu mehr als einer Million Wertpapiere an über 120 Börsenplätzen. Und das zu äußerst niedrigen Gebühren, vor allem an den für Einkommensinvestoren interessanten angelsächsischen Börsen. Kosten für die Verbuchung von Dividenden fallen ebenso wenig an wie laufende Depotgebühren:
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Mittlerweile ist es April, das Osterwochenende steht vor der Tür und die Invest 2023 ist bereits wieder Geschichte. Auf Deutschlands größter Anlegermesse hatten Anton Gneupel vom YouTube-Kanal „D wie Dividende“ und ich endlich wieder die Gelegenheit, uns intensiv und persönlich mit vielen unserer Hörer auszutauschen. Ein Dauerbrenner war und ist nach wie vor das Thema Steuern. Und auch wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung mit dem 02. Oktober 2023 noch in weiter Ferne liegt, möchten wir in der aktuellen Ausgabe des Einkommensinvestoren-Podcasts auf einen kleinen, aber feinen Steuerspareffekt aufmerksam machen!
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Um EU-rechtliche Risiken zu vermeiden, wurden seinerzeit die Besteuerung inländischer und ausländischer Investmentfonds harmonisiert und dazu unter anderem Vorabpauschale, Basisertrag und Teilfreistellung eingeführt. Von letzterer profitiert mittlerweile sogar das Gros außereuropäischer Sammelanlagen und das, ohne auf die Anrechnung gezahlter Quellensteuer verzichten zu müssen. Abgesegnet wurde der Steuerspareffekt sogar durch ein offizielles Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen zur fiskalischen Handhabung ausländischer Dividendenerträge, einschließlich einer Musterberechnung. Rechtzeitig vor Beginn der Steuererklärungssaison erläutern wir detailliert die Hintergründe des Sachverhaltes und unsere Umsetzung, bevor wir wie stets mit unseren Hochdividendenwerten des Monats (HDWDM) die Podcastfolge abschließen. Konkret beantworten wir dabei folgende Fragen:
Wann wurden erstmals hierzulande Kapitalerträge besteuert? Wie hat sich die Kapitalbesteuerung in Deutschland entwickelt? Was hat es mit der Reform der Investmentbesteuerung auf sich? Warum betrifft die Reform nicht nur europäische Fonds und ETFs? Welche internationalen Papiere profitieren von der Regelung? Wie können sich alle Anleger die Teilfreistellung zunutze machen? Weshalb lässt sich ausländische Quellensteuer doch anrechnen? Wie lautet die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums?
Unsere Hochdividendenwerte des Monats sind der iShares Fallen Angels High Yield Corporate Bond UCITS ETF (QDVQ) sowie die Omnicom Group (OMC) und damit eine auf Unternehmensanleihen spezialisierte Sammelanlage sowie eine weltweit führende Holding für Werbe- und Public-Relation-Agenturen.
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