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Videoüberwachung auf der Arbeit! Zulässig?
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Stell dir vor, du bist Arbeitgeber und hast einen konkreten Verdacht, dass einer deiner Mitarbeiter wiederholt gegen Unternehmensrichtlinien verstößt.
Wäre es dann nicht praktisch, ihn per Videoüberwachung zu überführen?
Aber was darfst du eigentlich als Arbeitgeber in Sachen Videoüberwachung, und welche Grenzen gibt es?
Kannst du das Material später vor Gericht verwenden?
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Episode von „Einfach Recht“, deinem Podcast für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht. Mein Name ist Sandro Wulf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Arbeitgeber dabei beachten müssen. Am Ende der Folge werfen wir einen Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die in einem Kündigungsschutzprozess für viel Aufsehen gesorgt hat.
Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.10.2016, Az. 2 AZR 395/15) entschieden, dass eine verdeckte Videoüberwachung nur in engsten Grenzen erlaubt ist und stets verhältnismäßig sein muss.
Ein wichtiges Urteil zu diesem Thema ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2023 (Aktenzeichen 2 AZR 296/22). Hier stellte das Gericht klar, dass kein generelles Verwertungsverbot besteht, wenn ein Arbeitgeber Videoaufzeichnungen aus einer offenen Überwachung in einem Kündigungsschutzprozess verwendet. Selbst wenn die Überwachung nicht vollständig den Vorgaben des Datenschutzrechts entsprach, dürfen die Aufzeichnungen verwertet werden, wenn sie vorsätzliches vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers dokumentieren.
Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „Einfach Recht“.
Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH.
Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen, Arbeitnehmern und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.
Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.
Ich war m Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.
Ich bin Vortragsredner und Speaker.
Hier erfährst Du mehr:
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf
Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an
info@kanzlei-wulf.de
Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt.
Du hilfst mir damit, den Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.
Vielen Dank
dein Sandro und
dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.
196 bölüm
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Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Episode von „Einfach Recht“, deinem Podcast für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht. Mein Name ist Sandro Wulf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Arbeitgeber dabei beachten müssen. Am Ende der Folge werfen wir einen Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die in einem Kündigungsschutzprozess für viel Aufsehen gesorgt hat.
Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.10.2016, Az. 2 AZR 395/15) entschieden, dass eine verdeckte Videoüberwachung nur in engsten Grenzen erlaubt ist und stets verhältnismäßig sein muss.
Ein wichtiges Urteil zu diesem Thema ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2023 (Aktenzeichen 2 AZR 296/22). Hier stellte das Gericht klar, dass kein generelles Verwertungsverbot besteht, wenn ein Arbeitgeber Videoaufzeichnungen aus einer offenen Überwachung in einem Kündigungsschutzprozess verwendet. Selbst wenn die Überwachung nicht vollständig den Vorgaben des Datenschutzrechts entsprach, dürfen die Aufzeichnungen verwertet werden, wenn sie vorsätzliches vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers dokumentieren.
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