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#30 - Was ihr zum Antrag auf Schwerbehinderung wissen solltet.

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# 30 - Was ihr rund um das Thema Schwerbehinderung wissen solltet

In dieser Podcastfolge behandelt Eva die Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung. Zunächst gibt es also Fakten für Euch zu folgenden Fragestellungen:

Was ist das überhaupt ein Gdb? Wie beantragt man diesen?

Wonach wird der Grad der Behinderung bei einer CED bewertet? Was können Vor- oder Nachteile sein? Was, wenn der Antrag nicht durch geht. Welche Rechte habe ich?

Im Anschluss daran berichtet Eva von ihren Erfahrungen bzgl. Der Angtragstellung auf Schwerbehinderung. Denn dieses Prozedere ist sicherlich sehr sinnvoll, jedoch macht es ja mental auch etwas mit einem einen Antrag zu stellen als “behindert” gelten zu dürfen.

Noch ein paar zusätzliche Infos für Euch:

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können in der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710" gefunden werden.

Die nachstehend genannten GdB/GdS-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.

GdB bei Colitis ulcerosa, Kurzdarmsyndrom, Afterfisteln und Stoma und Morbus Crohn

Colitis ulcerosa und Morbus Crohn mit ...

GdB/GdS

... geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle)

10-20

... mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufiger Durchfälle)

30-40

... schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)

50-60

... schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, ausgeprägte Anämie)

70-80

Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind bei CED zusätzlich zu bewerten.

Für Fragen, Feedback und Anregungen schaut gern auf www.chronisch-gluecklich.de vorbei, schreibt uns direkt an unter podcast@chronisch-gluecklich.de oder besucht uns bei Facebook https://www.facebook.com/chronischgluecklich/.

Bitte beachtet:

Unser Informationsaustausch und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Möglichkeiten aufzeigen. Die Informationen und Beratungen ersetzen keinen Arztbesuch! Bitte unbedingt beachten, dass alle hier besprochenen Informationen einen Erfahrungsaustausch darstellen. Dieses Interview kann in keinem Fall einen Austausch mit deinem Therapieteam ersetzen.

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Was ist das überhaupt ein Gdb? Wie beantragt man diesen?

Wonach wird der Grad der Behinderung bei einer CED bewertet? Was können Vor- oder Nachteile sein? Was, wenn der Antrag nicht durch geht. Welche Rechte habe ich?

Im Anschluss daran berichtet Eva von ihren Erfahrungen bzgl. Der Angtragstellung auf Schwerbehinderung. Denn dieses Prozedere ist sicherlich sehr sinnvoll, jedoch macht es ja mental auch etwas mit einem einen Antrag zu stellen als “behindert” gelten zu dürfen.

Noch ein paar zusätzliche Infos für Euch:

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können in der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710" gefunden werden.

Die nachstehend genannten GdB/GdS-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.

GdB bei Colitis ulcerosa, Kurzdarmsyndrom, Afterfisteln und Stoma und Morbus Crohn

Colitis ulcerosa und Morbus Crohn mit ...

GdB/GdS

... geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle)

10-20

... mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufiger Durchfälle)

30-40

... schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)

50-60

... schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, ausgeprägte Anämie)

70-80

Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind bei CED zusätzlich zu bewerten.

Für Fragen, Feedback und Anregungen schaut gern auf www.chronisch-gluecklich.de vorbei, schreibt uns direkt an unter podcast@chronisch-gluecklich.de oder besucht uns bei Facebook https://www.facebook.com/chronischgluecklich/.

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